Der Kläger war seit 1. August 1992 aufgrund Dienstvertrages vom 17. März 1992 als Referent für den Sektor Wirtschafts- und Umweltpolitik innerhalb der Abteilung "Institut" (im folgenden: I) der Beklagten beschäftigt, und zwar gegen eine monatliche Vergütung von ca. 7.000,00 DM. Abteilungsleiter des Instituts ist Herr J, Personalabteilungsleiter der Beklagten ist Herr von W. Mit Schreiben vom 20. Januar 1993 informierte Herr J den Betriebsrat über die Absicht, dem Kläger fristgerecht zum 31. März 1993 zu kündigen. In dem Schreiben heißt es auszugsweise:
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