LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 20.08.2014
4 Sa 443/13
Normen:
BetrVG § 1 Abs. 2; ZPO § 138 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Koblenz, vom 18.09.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 920/13

Ordentliche Kündigung in Kleinbetrieb bei unzureichenden Darlegungen des Arbeitnehmers zur Führung eines Gemeinschaftsbetriebes

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20.08.2014 - Aktenzeichen 4 Sa 443/13

DRsp Nr. 2015/1372

Ordentliche Kündigung in Kleinbetrieb bei unzureichenden Darlegungen des Arbeitnehmers zur Führung eines Gemeinschaftsbetriebes

1. Ein Gemeinschaftsbetrieb wird nicht schon durch eine unternehmerische (wirtschaftliche) Zusammenarbeit begründet; es müssen vielmehr die in einer Betriebsstätte vorhandenen materiellen und immateriellen Betriebsmittel für einen einheitlichen arbeitstechnischen Zweck zusammengefasst, geordnet, gezielt eingesetzt und der Einsatz der menschlichen Arbeitskraft von einem einheitlichen Leitungsapparat gesteuert werden. 2. Die einheitliche Leitung muss sich auf die wesentlichen Arbeitgeberfunktionen in personellen und sozialen Angelegenheiten erstrecken; hierzu bedarf es einer ausdrücklichen oder stillschweigenden rechtlichen Leitungsvereinbarung.