LAG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 29.04.2014
6 Sa 1/13
Normen:
TVG § 1; BAT-O § 29 Abschn. B Abs. 5;
Vorinstanzen:
ArbG Magdeburg, vom 08.11.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 3164/11

Ortszuschlag eines verheirateten Betriebshandwerkers in FachkrankenhausAuslegung des Haustarifvertrages zur Ungleichbehandlung von miteinander verheirateten ehemaligen gegenüber nicht verheirateten ehemaligen Arbeitern

LAG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 29.04.2014 - Aktenzeichen 6 Sa 1/13

DRsp Nr. 2015/15867

Ortszuschlag eines verheirateten Betriebshandwerkers in Fachkrankenhaus Auslegung des Haustarifvertrages zur Ungleichbehandlung von miteinander verheirateten ehemaligen gegenüber nicht verheirateten ehemaligen Arbeitern

1. Wollen die Tarifvertragsparteien die Unterscheidung zwischen Arbeitern und Angestellten aufheben und führt die zur Umsetzung dieses Willens getroffene Regelung dazu, dass miteinander verheiratete ehemalige Arbeiter gegenüber ledigen ehemaligen Arbeitern schlechter gestellt werden, da diese, obwohl sie die tariflichen Voraussetzungen nicht erfüllen, den Verheiratetenbestandteil in vollem Umfang erhalten, ist diesem "systematischen Bruch" der tarifvertraglichen Regelung nicht der übereinstimmende Wille der Tarifvertragsparteien zu entnehmen, diesen "Zielkonflikt" unter Inkaufnahme einer Ungleichbehandlung zwischen den ehemaligen Beschäftigtengruppen Arbeiter/Angestellte durch eine Gleichbehandlung innerhalb der Gruppe der ehemaligen Arbeiter (bezogen auf die Teilgruppe der miteinander verheirateten Beschäftigten) zu lösen; das gilt umso mehr, wenn die Regelung sich auf die Gewährung eines Besitzstandes für bereits beschäftigte ehemalige Arbeiter beschränkt.