I.
Der Antragsteller bezog Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II.
Mit Schreiben vom 13.09.2007 unterrichtete die Staatsanwaltschaft Bremen die Bremer Arbeitsgemeinschaft für Integration und Soziales (BAgIS) davon, dass gegen den Antragsteller ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Geldwäsche (§ 261 StGB) anhängig sei.
Mit Bescheid vom 18.10.2007 teilte die BAgIS dem Antragsteller mit, dass die laufenden Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes des Antragstellers vorläufig eingestellt worden seien und dem Antragsteller Gelegenheit gegeben werde, sich zur Sache zu äußern.
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