OVG Bremen - Beschluss vom 15.11.2007
S2 B 426/07
Normen:
SGB II § 7 Abs. 1 S. 2 ; FreizügG/EU § 2 ; FreizügG/EU § 5 ; Richtlinie 2004/38/EG § 14 Abs. 2 ; EGV § 12 ; EGV § 18 ;
Vorinstanzen:
VG Bremen, vom 04.10.2007 - Vorinstanzaktenzeichen V 2428/07

OVG Bremen - Beschluss vom 15.11.2007 (S2 B 426/07) - DRsp Nr. 2008/4113

OVG Bremen, Beschluss vom 15.11.2007 - Aktenzeichen S2 B 426/07

DRsp Nr. 2008/4113

»Zur Frage des Ausschlusses von arbeitssuchenden Unionsbürgern von den Leistungen des Arbeitslosengeldes II nach § 7 Abs. 1 S. 2 SGB II.«

Normenkette:

SGB II § 7 Abs. 1 S. 2 ; FreizügG/EU § 2 ; FreizügG/EU § 5 ; Richtlinie 2004/38/EG § 14 Abs. 2 ; EGV § 12 ; EGV § 18 ;

Gründe:

I.

Die 1989 geborene Antragstellerin ist spanische Staatsbürgerin. Sie ist im April 2007 nach Deutschland gekommen, hielt sich zunächst in Braunschweig bei Verwandten und ab 08.05.2007 bei Herrn B. (aus Gambia) in Bremen auf, von dem sie ein Kind erwartet mit dem voraussichtlichen Geburtstermin 22.11.2007. Seit dem 15.09.2007 hat sie eine eigene Wohnung in Bremen gemietet. Laut der von ihr abgegebenen eidesstattlichen Versicherung vom 10.10.2007 ist sie zur Arbeitssuche nach Deutschland gekommen. Die Antragstellerin ist im Besitz einer von der Ausländerbehörde Bremen unter dem 27.08.2007 ausgestellten Bescheinigung gemäß § 5 FreizügG/EU.

Mit Bescheid vom 01.10.2007 lehnte die Antragsgegnerin den Antrag der Antragstellerin vom 27.08.2007 auf Sozialleistungen nach dem SGB II ab. Den dagegen erhobenen Widerspruch wies sie mit Widerspruchsbescheid vom 10.10.2007 zurück.