VG Münster, vom 20.12.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 7 K 1287/05
OVG Nordrhein-Westfalen - Beschluss vom 25.11.2008 (12 A 303/07) - DRsp Nr. 2009/1281
OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 25.11.2008 - Aktenzeichen 12 A 303/07
DRsp Nr. 2009/1281
Wird ein Arbeitgeber im Laufe eines Jahres erstmals beitragspflichtig in der Insolvenzsicherung der betrieblichen Altersversorgung, ist nach Sinn und Zweck sowie dem System der Beitragsberechnung nach § 10BetrAVG für die Beitragsbemessung auf die Verhältnisse im Jahr des Entstehens der Beitragspflicht abzustellen.