Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 27. März 2014 - 3 Sa 127/13 - wird auf dessen Kosten zurückgewiesen.
Von Rechts wegen!
Die Parteien streiten über Ansprüche des Klägers auf ein höheres Bruttoentgelt und eine weitere Abfindungszahlung.
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