Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Thüringer Landesarbeitsgerichts vom 23. Juli 2014 - 6 Sa 200/13 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
Von Rechts wegen!
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung.
Die 1962 geborene Klägerin wurde 1982 von der D T AG eingestellt. Ihr Arbeitsverhältnis, das nach §
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