Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 17. Mai 2018 - 10 Sa 1688/17 - wird zurückgewiesen.
Von den Kosten des Revisionsverfahrens haben der Kläger 2/3 und die Beklagte 1/3 zu tragen.
Von Rechts wegen!
Die Parteien streiten über die Zahlung von Leistungsprämien.
Der Kläger ist mindestens seit dem 3. Oktober 1990 bei der Beklagten im Bereich des Bundesministeriums der Verteidigung im Bundeswehr-Dienstleistungszentrum B beschäftigt. Auf das Arbeitsverhältnis finden die Tarifverträge für den öffentlichen Dienst in der für den Bund geltenden Fassung (TVöD -Bund) Anwendung.
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