I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 28. Oktober 2021 -
II. Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung, einen allgemeinen Feststellungsantrag, einen Anspruch auf Erteilung eines Zwischenzeugnisses und einen Weiterbeschäftigungsantrag.
Die Beklagte ist eine Fluggesellschaft mit Sitz in G., die günstige Flüge innerhalb Europas und den angrenzenden Staaten anbietet und damit im Low-Cost-Segment agiert. Sie betreibt in Europa mehrere Stationen. Mit Eröffnung des Flughafens B. am 31. Oktober 2020 und der Einstellung der bisherigen Base am Flughafen T. und der Verlegung der Base am Flughafen S. betreibt die Beklagte am B. die einzige Station in D. mit im November 2020 insgesamt 1.482 Beschäftigten des fliegenden Personals.
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