Auf die Berufung der Beklagten und auf die Anschlussberufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 31. Mai 2017 -
1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin beginnend mit dem 01. Juli 2017 über den Betrag von € 1.455,51 hinaus jeweils zum 01. eines Monats einen Betrag in Höhe von € 88,77 brutto zu zahlen.
2. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin einen Betrag in Höhe von € 1.196,16 brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszins der EZB ab Rechtskraft der Entscheidung zu zahlen.
3. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Im Übrigen werden die Berufung der Beklagten und die Anschlussberufung der Klägerin zurückgewiesen.
Von den Kosten der ersten Instanz und von den Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Klägerin und die Beklagte jeweils die Hälfte.
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über die Höhe der Anpassung von Versorgungsbezügen zum 01. Juli 2015, zum 01. Juli 2016 und zum 01. Juli 2017.
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