Auf die Berufung der Beklagten und auf die Anschlussberufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 24. Mai 2017 -
1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger beginnend mit dem 01. Juli 2017 über den Betrag von € 2.989,26 hinaus jeweils zum 01. eines Monats einen Betrag in Höhe von € 111,30 brutto zu zahlen.
2. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger einen Betrag in Höhe von € 1.310,64 brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszins auf einen Betrag in Höhe von € 111,30 seit dem 02. Juli 2016, auf € 111,30 seit dem 02. August 2016, auf € 111,30 seit dem 02. September 2016, auf € 111,30 seit dem 02. Oktober 2016, auf € 111,30 seit dem 02. November 2016, auf € 111,30 seit dem 02. Dezember 2016, auf € 111,30 seit dem 02. Januar 2017, auf € 111,30 seit dem 02. Februar 2017, auf € 111,30 seit dem 02. März 2017, auf € 111,30 seit dem 02. April 2017, auf € 111,30 seit dem 02. Mai 2017 und auf € 111,30 seit dem 02. Juni 2017 zu zahlen.
3. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Im Übrigen werden die Berufung der Beklagten und die Anschlussberufung des Klägers zurückgewiesen.
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