Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Nürnberg vom 21.02.2017 - S
Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
I.
Streitig ist die Anrechnung von Unterhaltsnachzahlungen des Vaters der Antragstellerin (ASt) zu 2. im August 2016 in Höhe von 316,53 EUR und im Oktober 2016 in Höhe von 384,94 EUR als einmaliges Einkommen verteilt auf sechs Monate.
Nachdem das Sozialgericht Nürnberg (
Mit Beschluss vom 21.02.2017 hat das
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|