9/3.4 Pensionskasse - Rentenzusage

Autor: Metz

Legaldefinition

Für den Begriff der Pensionskassenzusage hat der Gesetzgeber auch eine Legaldefinition im BetrAVG geschaffen. Gemäß § 1b Abs. 3 Satz 1 BetrAVG liegt ein Pensionsfonds vor, wenn die bAV von einer rechtsfähigen Versorgungseinrichtung durchgeführt wird, die dem Arbeitnehmer und seinen Hinterbliebenen auf ihre Leistungen einen Rechtsanspruch gewährt.

Die Pensionskasse ist ein komplexer, mittelbarer Durchführungsweg. Dieser hat für die bAV eine erhebliche Bedeutung. Von den ca. 3 Mio. Betriebsrentnern beziehen 1,3 Mio. bzw. 40 % ihre Rente von einer der 140 Pensionskassen im Auftrag des früheren Arbeitgebers.15)

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erstellt jährlich eine allgemein zugängliche Übersicht der Pensionskassen in Deutschland. Diese ist sehr ausführlich. Darin stellt die BaFin die einzelnen Pensionskassen mit den Bilanzsummen, den verdienten Bruttobeiträgen, den versicherten Anwärtern und Rentnern, den Kapitalanlagen sowie den vorhandenen Überschüssen vor. Das Gesamtbild ist sehr heterogen. Dabei lassen sich folgende vier Gruppen unterscheiden:16)

Pensionskasse

Rentner in TSD