LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 21.11.2008
6 Sa 352/08
Normen:
BGB § 311 Abs. 1; BGB § 611 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Kaiserslautern, vom 07.05.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 137/08

Persönliche Haftung des GmbH-Geschäftsführers für Lebensversicherungsbeiträge aufgrund arbeitsvertraglichen Schuldbeitritts

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 21.11.2008 - Aktenzeichen 6 Sa 352/08

DRsp Nr. 2009/4337

Persönliche Haftung des GmbH-Geschäftsführers für Lebensversicherungsbeiträge aufgrund arbeitsvertraglichen Schuldbeitritts

1. Ein rechtsgeschäftlicher Schuldbeitritt ist gemäß § 311 Abs. 1 BGB möglich. 2. Die Unterschrift des GmbH-Geschäftsführers unter den Arbeitsvertrag deckt zugleich die schuldmitübernehmende Klausel ab; eine doppelte Unterschrift ist nicht erforderlich, wenn der gesetzliche Vertreter der Arbeitgeberin und der Schuldmitübernehmer identisch sind.

Tenor:

1. Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 7.5.2008 - 1 Ca 137/08 - wird auf Kosten des Beklagten zurückgewiesen.

2. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 311 Abs. 1; BGB § 611 Abs. 1;

Tatbestand:

Die Parteien streiten um die Verpflichtung des persönlich in Anspruch genommenen Beklagten, Versicherungsprämien für einen zugunsten des Klägers abgeschlossenen Lebensversicherungsvertrag abzuführen.

Der Kläger wurde seit 01. März 2000 aufgrund eines schriftlichen Arbeitsvertrages bei der Firma A. & Sohn GmbH in St. Julian, deren Geschäftsführer und Mehrheitsgesellschafter der Beklagte war, beschäftigt.

Der vom Beklagten unterzeichnete Arbeitsvertrag für Angestellte hat auszugsweise folgenden Inhalt:

Vorbemerkung: