LAG Hamm - Urteil vom 12.09.2014
10 Sa 493/14
Normen:
BGB § 613a;
Fundstellen:
NZA 2015, 8
Vorinstanzen:
ArbG Münster, - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 1479/13

Persönliche Voraussetzungen für Anspruch auf ÜberbrückungsbeihilfeAnrechenbare Beschäftigungszeit bei StationierungsstreitkräftenAuslegung Tarifvertrag

LAG Hamm, Urteil vom 12.09.2014 - Aktenzeichen 10 Sa 493/14

DRsp Nr. 2014/16782

Persönliche Voraussetzungen für Anspruch auf Überbrückungsbeihilfe Anrechenbare Beschäftigungszeit bei Stationierungsstreitkräften Auslegung Tarifvertrag

Ein Anspruch auf Überbrückungsbeihilfe nach den Regelungen des Tarifvertrags zur Sozialen Sicherung der Arbeitnehmer bei den Stationierungsstreitkräften setzt voraus, dass zumindest für zehn Jahre ein Arbeitsverhältnis zum Entsendestaat bestanden hat

Tenor

ie Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Münster vom 06.03.2014, 2 Ca 1479/13 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

BGB § 613a;

Tatbestand

Die Parteien streiten um einen Anspruch auf Überbrückungsbeihilfe nach dem Tarifvertrag zur Sozialen Sicherung der Arbeitnehmer bei den Stationierungsstreitkräften im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland vom 31.08.1971 (TV SozSich).

1. 2. 3. 1. 2. 3.