BAG - Beschluss vom 23.06.2010
7 ABR 103/08
Normen:
BetrVG § 40 Abs. 1; BetrVG § 78 S. 2; GG Art. 6 Abs. 2 S. 1;
Fundstellen:
BAGE 135, 48
EBE/BAG 2010, 163
MDR 2011, 372
Vorinstanzen:
LAG Nürnberg, vom 27.11.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 5 TaBV 79/07
ArbG Würzburg, vom 11.09.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 10 BV 24/05

Persönlicher Aufwand eines Betriebsratsmitglieds; Kinderbetreuungskosten bei Alleinerziehung

BAG, Beschluss vom 23.06.2010 - Aktenzeichen 7 ABR 103/08

DRsp Nr. 2010/17498

Persönlicher Aufwand eines Betriebsratsmitglieds; Kinderbetreuungskosten bei Alleinerziehung

Ein alleinerziehendes Betriebsratsmitglied kann vom Arbeitgeber gemäß § 40 Abs. 1 BetrVG in angemessener Höhe die Erstattung der Kosten verlangen, die ihm durch die erforderliche Fremdbetreuung seines minderjährigen Kindes während einer mehrtägigen auswärtigen Betriebsratstätigkeit entstehen.

Auf die Rechtsbeschwerde der Beteiligten zu 1) und 2) wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 27. November 2008 - 5 TaBV 79/07 - aufgehoben.

Die Beschwerde der Beteiligten zu 3) gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Würzburg - Kammer Aschaffenburg - vom 11. September 2007 - 10 BV 24/05 A - wird zurückgewiesen.

Von Rechts wegen!

Normenkette:

BetrVG § 40 Abs. 1; BetrVG § 78 S. 2; GG Art. 6 Abs. 2 S. 1;

Gründe:

A. Die Beteiligten streiten darüber, ob die zu 3) beteiligte Arbeitgeberin der Antragstellerin die Kosten zu erstatten hat, die dieser durch die Fremdbetreuung ihrer beiden minderjährigen Kinder während ihrer auswärtigen Betriebsratstätigkeit entstanden sind.