LAG Hamm - Beschluss vom 10.12.2013
7 TaBV 80/13
Normen:
BGB § 174 S. 1; BetrVG § 101 S. 1;
Fundstellen:
ArbRB 2014, 140
Vorinstanzen:
ArbG Bielefeld, vom 19.06.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 4 BV 34/12

Personalleiter als leitender AngestellterÜbertragung der Einstellungs- und EntlassungsbefugnisVorgesetzter mit identischen vertraglichen Kompetenzen

LAG Hamm, Beschluss vom 10.12.2013 - Aktenzeichen 7 TaBV 80/13

DRsp Nr. 2014/3068

Personalleiter als leitender Angestellter Übertragung der Einstellungs- und Entlassungsbefugnis Vorgesetzter mit identischen vertraglichen Kompetenzen

Einem Personalleiter, dem vertraglich die Einstellungs- und Entlassungsbefugnis übertragen ist, fehlt gleichwohl die Eigenschaft als leitender Angestellter i.S.d. § 5 Abs. 3, S. 2 Nr. 1 BetrVG, wenn sein weisungsbefugter betrieblicher Vorgesetzter mit identischen vertraglichen Kompetenzen ausgestattet ist (im Anschluss an BAG, Beschluss vom 16.04.2002, 1 ABR 23/01 und LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17.10.2012, 15 Sa 1109/12).

Tenor

1.

Die Beschwerde der Arbeitgeberin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Bielefeld vom 19.06.2013 - 4 BV 34/12 - wird zurückgewiesen.

2.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

Normenkette:

BGB § 174 S. 1; BetrVG § 101 S. 1;

Gründe

A.

Die Beteiligten des vorliegenden Beschlussverfahrens streiten um die Aufhebung einer personellen Maßnahme, namentlich um die Aufhebung der Einstellung des Personalchefs T1 B2 im Einrichtungshaus in B1.

Die Antragsgegnerin (im Folgenden: Arbeitgeberin) betreibt in B1 mit mehreren 100 Voll- und Teilzeitbeschäftigten ein Einrichtungshaus. Leiter des dortigen Einrichtungshauses ist Herr J1 W1. Die Arbeitgeberin stellte zum 01.05.2012 den Mitarbeiter T1 B2 als Personalchef ("HR Manager") ein, ohne den Betriebsrat bei dieser Einstellung zu beteiligen.