I.
Die Beteiligten streiten über den Beginn der Amtszeit eines Personalrates.
Durch Erlaß des Bundesministers des Innern vom 22. Dezember 1992 (GMBl 1993, 3) wurde die bisher bestehende organisatorische Verbindung der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk mit dem Bundesamt für Zivilschutz mit Wirkung vom 1. Januar 1993 aufgehoben. In der nunmehr verselbständigten Bundesanstalt wurde am 14. und 15. Juni 1993 erstmals ein Bezirkspersonalrat gewählt. Aus den nachfolgenden regulären Personalratswahlen, die am 19. und 20. März 1996 stattfanden und deren Ergebnis am 21. März 1996 bekanntgemacht wurde, ist der Beteiligte zu 1 hervorgegangen, dem der Antragsteller angehört.
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