I. VG Schleswig - Beschluß vom 23.05.1997 - PB 11/907,
II. SchlH OVG- Beschluß vom 20.04.1998 - 11 L 4/97,
Personalvertretungsrecht - Einstellung des personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahrens im Rechtsbeschwerderechtszug
BVerwG, Beschluß vom 20.11.1998 - Aktenzeichen 6 P 8.98
DRsp Nr. 2007/3400
Personalvertretungsrecht - Einstellung des personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahrens im Rechtsbeschwerderechtszug
»Ist im personalvertretungsrechtlichen Beschlußverfahren nach Ergehen der Entscheidung des Beschwerdegerichts ein erledigendes Ereignis eingetreten und erklärt der Antragsteller unter Hinweis darauf nach formgerechter Einlegung der Rechtsbeschwerde bis zum Ablauf der Rechtsbeschwerdebegründungsfrist die Hauptsache für erledigt, ohne das Rechtsmittel selbst noch zu begründen, so ist das Verfahren in entsprechender Anwendung des § 83a Abs. 2 Satz 1 ArbGG auch dann einzustellen, wenn sich nicht alle Beteiligten der Erledigungserklärung anschließen, der Eintritt der Erledigung als solcher aber unbestritten ist.«