BVerwG - Beschluß vom 14.10.2002
6 P 7.01
Normen:
BPersVG § 75 Abs. 3 Nr. 11 § 81 ; ArbSchG §§ 5 6 21 ;
Fundstellen:
NZA-RR 2003, 273
Vorinstanzen:
OVG Berlin, vom 06.02.2001 - Vorinstanzaktenzeichen 70 PV 2.99
VG Berlin, vom 12.01.1999 - Vorinstanzaktenzeichen 72 A 2.98

Personalvertretungsrecht - Mitbestimmung beim Arbeitsschutz; Gefährdungsanalyse und Dokumentation

BVerwG, Beschluß vom 14.10.2002 - Aktenzeichen 6 P 7.01

DRsp Nr. 2003/1693

Personalvertretungsrecht - Mitbestimmung beim Arbeitsschutz; Gefährdungsanalyse und Dokumentation

»Eine zu Arbeitsschutzzwecken durchgeführte Befragung der Beschäftigten durch den Dienststellenleiter unterliegt nicht der Mitbestimmung des Personalrats nach § 75 Abs. 3 Nr. 11 BPersVG

Normenkette:

BPersVG § 75 Abs. 3 Nr. 11 § 81 ; ArbSchG §§ 5 6 21 ;

Gründe:

I. Mit Erlass vom 1. Juli 1997 an die obersten Bundesbehörden übermittelte die Zentralstelle für Arbeitsschutz beim Bundesministerium des Innern unter Hinweis auf §§ 5 und 6 des Arbeitsschutzgesetzes die für ein einheitliches Vorgehen im Bundesdienst ressortübergreifend erstellten Prüflisten zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen und entsprechende Dokumentationsunterlagen mit der Bitte, danach zu verfahren. Unter Bezugnahme darauf übersandte das Bundesministerium für Gesundheit durch Erlass vom 24. Juli 1997 dem Beteiligten eine Kopie der zweibändigen Ausgabe "Beurteilung der Arbeitsbedingungen in der Bundesverwaltung - Handlungshilfe -" mit der Bitte, die entsprechenden Prüfungen und Beurteilungen anhand der Muster durchzuführen.