I. Die Verfahrensbeteiligten streiten um die Wirksamkeit der Wahl des Personalrats einer Außenstelle.
Die Beschäftigten der Außenstelle Lübeck des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge (Bundesamt) faßten im März 1996 vor den damals anstehenden regelmäßigen Personalratswahlen einen wirksamen Verselbständigungsbeschluß und wählten ihren eigenen Personalrat. Dieser beschloß am 11. September 1997 seinen Rücktritt und gab dies am 12. September 1997 bekannt. Gleichzeitig bestellte er einen Wahlvorstand für die Neuwahl. Diese fand am 27. November 1997 ohne erneute Vorabstimmung zur Frage der Verselbständigung statt.
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