BVerwG - Beschluss vom 30.03.2009
6 PB 33.08
Normen:
BPersVG § 75 Abs. 1; BPersVG § 76 Abs. 1; BPersVG § 82 Abs. 1;
Vorinstanzen:
OVG Niedersachsen, vom 12.11.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 17 LP 27/07

Personalvertretungsrecht: Ausschluss der Mitbestimmung des örtlichen Personalrats an personellen Einzelmaßnahmen durch eine gestaltende Anordnung der übergeordneten Dienststelle bzgl. der Beteiligung des Personalrats bei organisatorischen Maßnahmen; Verhältnis der Mitwirkung des Personalrats bei organisatorischen Maßnahmen wie Einschränkung oder Zusammenlegung von Dienststellen zu anderen Beteiligungsrechten; Auswirkungen von Dienstvereinbarungen auf die Mitbestimmung; Zuständigkeit der Agenturen für Arbeit bzw. Regionaldirektionen für den Erlass einer Versetzungsverfügung; Versetzung als eine auf Dauer angelegte Übertragung eines anderen Amtes bei einer anderen Dienststelle bei demselben oder einem anderen Dienstherrn; Ausschluss des Mitbestimmungsrechts der Personalvertretung der nachgeordneten Dienststelle nach Beteiligung der bei der entscheidungsbefugten Dienststelle angesiedelten Stufenvertretung; Mitbestimmung des Personalrats bei Versetzungen in Folge einer Organisationsmaßnahme

BVerwG, Beschluss vom 30.03.2009 - Aktenzeichen 6 PB 33.08

DRsp Nr. 2009/8696

Personalvertretungsrecht: Ausschluss der Mitbestimmung des örtlichen Personalrats an personellen Einzelmaßnahmen durch eine gestaltende Anordnung der übergeordneten Dienststelle bzgl. der Beteiligung des Personalrats bei organisatorischen Maßnahmen; Verhältnis der Mitwirkung des Personalrats bei organisatorischen Maßnahmen wie Einschränkung oder Zusammenlegung von Dienststellen zu anderen Beteiligungsrechten; Auswirkungen von Dienstvereinbarungen auf die Mitbestimmung; Zuständigkeit der Agenturen für Arbeit bzw. Regionaldirektionen für den Erlass einer Versetzungsverfügung; Versetzung als eine auf Dauer angelegte Übertragung eines anderen Amtes bei einer anderen Dienststelle bei demselben oder einem anderen Dienstherrn; Ausschluss des Mitbestimmungsrechts der Personalvertretung der nachgeordneten Dienststelle nach Beteiligung der bei der entscheidungsbefugten Dienststelle angesiedelten Stufenvertretung; Mitbestimmung des Personalrats bei Versetzungen in Folge einer Organisationsmaßnahme

1. Ein Ausschluss der Mitbestimmung des örtlichen Personalrats an personellen Einzelmaßnahmen liegt nicht vor, wenn die übergeordnete Dienststelle eine generelle Weisung für Personalangelegenheiten erlässt, die durch die nachgeordneten Dienststellen im Wege personeller Einzelmaßnahmen - mit oder ohne Entscheidungsspielraum - umzusetzen sind.