Der Kläger begehrt die Feststellung seines Mitbestimmungsrechts bei der Stufenzuordnung innerhalb der Entgeltgruppen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder - TV-L -.
Der Beklagte beantragte beim Kläger die Zustimmung zur Einstellung und Eingruppierung der Lehramtsanwärterin S... sowie der Diplom-Sozialpädagogin H... als Lehrkräfte. Dabei wurde dem Kläger die jeweilige Entgeltgruppe, nicht aber die Stufenzuordnung innerhalb der Entgeltgruppe mitgeteilt. Der Kläger stimmte den Einstellungen, nicht jedoch den Eingruppierungen zu. Gleichwohl stellte der Beklagte die Bewerberinnen ein.
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