1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Augsburg vom 19.09.2011 -
2. Die Klage wird abgewiesen.
3. Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.
4. Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über die Rechtmäßigkeit einer ordentlichen Kündigung.
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