Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 1. Juli 2010 - 5 Sa 996/09 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
Von Rechts wegen!
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung der Beklagten.
Der Kläger ist seit dem Jahre 2000 im katholischen S-Krankenhaus in D als Chefarzt der Abteilung Innere Medizin ("Abteilungsarzt") beschäftigt. Trägerin des Krankenhauses ist die Beklagte.
Nach dem Arbeitsvertrag der Parteien leisten die Mitarbeiter ihren Dienst im Geist christlicher Nächstenliebe; als wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung ist ua. "Leben in kirchlich ungültiger Ehe oder eheähnlicher Gemeinschaft" vorgesehen.
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