BGH - Urteil vom 12.11.1991
KZR 12/90
Normen:
BSHG § 93 Abs. 2 ;
Fundstellen:
BGHR BSHG § 93 Abs. 2 Rechtsweg 2
BGHR GVG § 13 Pflegesatzvereinbarung 2
GRUR 1992, 342
Vorinstanzen:
OLG Düsseldorf,
LG Köln,

Pflegesatzvereinbarung; Rechtsnatur einer Pflegesatzvereinbarung

BGH, Urteil vom 12.11.1991 - Aktenzeichen KZR 12/90

DRsp Nr. 1996/8559

"Pflegesatzvereinbarung"; Rechtsnatur einer Pflegesatzvereinbarung

»Pflegesatzvereinbarungen im Sinne des § 93 Abs. 2 BSHG sind öffentlich-rechtliche Verträge.«

Normenkette:

BSHG § 93 Abs. 2 ;

Tatbestand:

Der Kläger betrieb bis zum 3. Januar 1985 ein privates Pflegeheim in E., in dem suchtkranke Personen untergebracht und betreut wurden.

Der Beklagte, eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, ist ein überörtlicher Träger der Sozialhilfe. Im Heim des Klägers wurden regelmäßig Sozialhilfeempfänger aus dem Zuständigkeitsbereich des Beklagten untergebracht und versorgt. Die Kostenabrechnung erfolgte nach Pflegesätzen, die zwischen den Parteien auf der Basis von Selbstkostennachweisen des Klägers vereinbart worden waren.

Mit Schreiben vom 30. April 1982 und 14. Mai 1982 kündigte der Beklagte die letzte Pflegesatzvereinbarung zum 30. Juni 1982 mit der Begründung, die wirklichen Personalkosten im Heim des Klägers seien niedriger als von diesem angegeben. Ab 1. Juli 1982 zahlte er statt des zuletzt vereinbarten Pflegesatzes von 71, 20 DM Heimkosten nur noch auf der Grundlage eines Pflegesatzes von 49,85 DM.