I. Die Beschwerde der Beteiligten zu 2) gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Hannover vom 24.03.2015 -
1. Der Beteiligten zu 2) wird aufgegeben, dem Beteiligten zu 1) die im Rahmen des PBC-Prozesses gem. Ziffer 13 der GBV PBC vom 12.06.2014 i. V. m. Ziff. 5 der KBV-PBC vom 01.12.2010 vereinbarten oder durch die Führungskraft festgelegten PBC-Ziele für das Kalenderjahr ab 2014 für alle Arbeitnehmer gem. § 5 Abs. 1 BetrVG des Betriebs, die in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis oder Altersteilzeitverhältnis zur Beteiligten zu 2) stehen, vorzulegen und dabei folgende Daten mitzuteilen:
- Name des Arbeitnehmers
- Individuelle PBC-Ziele des Arbeitnehmers
- Zuordnung zu den Zielarten gem. Ziff. 5.2 KBV PBC
- Priorisierung der Ziele gem. Ziff. 5.2 KBV PBC
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