Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Herne vom 08.01.2014 –
Das Versäumnisurteil vom 24.07.2013 wird aufgehoben.
2.Es wird festgestellt, dass die als „Versetzung“ bezeichnete Personalmaßnahme der Beklagten vom 12.11.2012 betreffend die Zuordnung des Klägers zum Mitarbeiter-Entwicklungs-Center (M.E.C.) unwirksam ist.
3. 4.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|