LAG Köln - Beschluss vom 21.12.2015
7 Ta 303/15
Normen:
ZPO § 115; a.F. § 124 ZPO;
Vorinstanzen:
ArbG Bonn, vom 05.08.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 2208/11

Pflicht eines Beteiligten zur Entrichtung von PKH-Raten während eines laufenden Privatinsolvenzverfahrens

LAG Köln, Beschluss vom 21.12.2015 - Aktenzeichen 7 Ta 303/15

DRsp Nr. 2017/5494

Pflicht eines Beteiligten zur Entrichtung von PKH-Raten während eines laufenden Privatinsolvenzverfahrens

Auch während eines laufenden Privatinsolvenzverfahrens sind PKH-Raten zu zahlen, soweit im Einzelfall die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse dies zulassen.

Tenor

Die sofortige Beschwerde des Klägers gegen den die Bewilligung von PKH aufhebenden Beschluss des Arbeitsgerichts Bonn vom 05.08.2015 wird zurückgewiesen.

Normenkette:

ZPO § 115; a.F. § 124 ZPO;

Gründe

Die zulässige, insbesondere form- und fristgerecht eingelegte sofortige Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Bonn vom 05.08.2015, mit welchem die dem Kläger in dem Hauptsacheverfahren Arbeitsgericht Bonn 3 Ca 2208/11 bewilligte Prozesskostenhilfe aufgehoben wurde, ist in der Sache nicht begründet.