Die sofortige Beschwerde des Klägers gegen den die Bewilligung von PKH aufhebenden Beschluss des Arbeitsgerichts Bonn vom 05.08.2015 wird zurückgewiesen.
Die zulässige, insbesondere form- und fristgerecht eingelegte sofortige Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Bonn vom 05.08.2015, mit welchem die dem Kläger in dem Hauptsacheverfahren Arbeitsgericht Bonn
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