BayObLG - Beschluss vom 09.03.2021 201 ObOWi 161/21
Normen:
OWiG § 80a Abs. 1;
Pflicht zur umfassenden Beschlussbegründung zur Prüfungsmöglichkeit durch RechtsbeschwerdegerichtDarstellung aller Tatbestandsmerkmale und rechtlichen Ausführungen im BeschlussBußgeldbescheid wegen fahrlässiger Nichtzahlung von MindestlohnBloßer Verweis auf Akteninhalt in Beschlussbegründung unzureichend
BayObLG, Beschluss vom 09.03.2021 - Aktenzeichen 201 ObOWi 161/21
DRsp Nr. 2021/14124
Pflicht zur umfassenden Beschlussbegründung zur Prüfungsmöglichkeit durch RechtsbeschwerdegerichtDarstellung aller Tatbestandsmerkmale und rechtlichen Ausführungen im BeschlussBußgeldbescheid wegen fahrlässiger Nichtzahlung von MindestlohnBloßer Verweis auf Akteninhalt in Beschlussbegründung unzureichend
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