BayObLG - Beschluss vom 09.03.2021
201 ObOWi 161/21
Normen:
OWiG § 80a Abs. 1;

Pflicht zur umfassenden Beschlussbegründung zur Prüfungsmöglichkeit durch RechtsbeschwerdegerichtDarstellung aller Tatbestandsmerkmale und rechtlichen Ausführungen im BeschlussBußgeldbescheid wegen fahrlässiger Nichtzahlung von MindestlohnBloßer Verweis auf Akteninhalt in Beschlussbegründung unzureichend

BayObLG, Beschluss vom 09.03.2021 - Aktenzeichen 201 ObOWi 161/21

DRsp Nr. 2021/14124

Pflicht zur umfassenden Beschlussbegründung zur Prüfungsmöglichkeit durch Rechtsbeschwerdegericht Darstellung aller Tatbestandsmerkmale und rechtlichen Ausführungen im Beschluss Bußgeldbescheid wegen fahrlässiger Nichtzahlung von Mindestlohn Bloßer Verweis auf Akteninhalt in Beschlussbegründung unzureichend