LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 11.04.2012
8 Sa 1528/11
Normen:
BetrAVG § 1 Abs. 1 S. 3;
Vorinstanzen:
ArbG Frankfurt/Main, vom 15.09.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 11 Ca 8964/10

Pflichten des Arbeitgebers hinsichtlich einer Pensionszusage bei Herabsetzung der Leistungen der Pensionskasse wegen eines Fehlbetrages

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 11.04.2012 - Aktenzeichen 8 Sa 1528/11

DRsp Nr. 2012/17318

Pflichten des Arbeitgebers hinsichtlich einer Pensionszusage bei Herabsetzung der Leistungen der Pensionskasse wegen eines Fehlbetrages

Setzt eine Pensionskasse wegen eines aufgetretenen Fehlbetrages satzungsgemäß ihre Leistungen herab, hat der Arbeitsgeber gemäß § 1 Abs. 1 S. 3 BetrAVG dem Arbeitnehmer, dem er Versorgung über diese Pensionskasse versprochen hat, die Minderung auszugleichen.

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 15.09.2011 - 11 Ca 8964/10 - abgeändert: