LSG Thüringen - Urteil vom 15.12.2022
L 1 U 159/20
Normen:
SGG § 143; SGG § 151; SGG § 54 Abs. 1; SGG § 54 Abs. 4; SGB X § 31; SGG § 55 Abs. 1 Nr. 3; SGB VII § 56 Abs. 1 S. 1; SGB VII § 56 Abs. 2 S. 1;
Vorinstanzen:
SG Nordhausen, vom 09.12.2019 - Vorinstanzaktenzeichen S 1 U 1214/17

Posttraumatische Belastungsstörung als Folge eines ArbeitsunfallsBedingungstheorie im Sinne der gesetzlichen UnfallversicherungHundebiss als Ursache einer posttraumatischen BelastungsstörungVoraussetzungen der Anerkennung eines Hundebisses als Arbeitsunfall

LSG Thüringen, Urteil vom 15.12.2022 - Aktenzeichen L 1 U 159/20

DRsp Nr. 2023/4980

Posttraumatische Belastungsstörung als Folge eines Arbeitsunfalls Bedingungstheorie im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung Hundebiss als Ursache einer posttraumatischen Belastungsstörung Voraussetzungen der Anerkennung eines Hundebisses als Arbeitsunfall

1. Voraussetzung für die Anerkennung einer posttraumatischen Belastungsstörung als Folge eines Arbeitsunfalls ist sowohl eine einzelfallbezogene positive Feststellung ihres Vorliegens als auch ihrer Verursachung nach der Bedingungstheorie.2. Zur Erfüllung des A-Eingangskriteriums für die Diagnose einer PTBS im Falle eines Hundebisses. Ob ein solcher ein Ereignis außergewöhnlicher Bedrohung oder katastrophenartigen Ausmaßes, das bei fast jedem eine tiefe Verzweiflung hervorrufen würde, darstellt, ist unter Würdigung der Umstände des jeweiligen Einzelfalles zu entscheiden.3. Zur MdE-Einschätzung wegen Beeinträchtigungen auf psychiatrischem Fachgebiet.

Tenor