LAG Baden-Württemberg - Urteil vom 27.09.2006
12 Sa 27/06
Normen:
KSchG § 1 Abs. 2 ; TzBfG § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 ;
Vorinstanzen:
ArbG Karlsruhe, vom 20.12.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 425/05

Prognose des vorübergehenden Mehrbedarfs bei Sachgrundbefristung

LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 27.09.2006 - Aktenzeichen 12 Sa 27/06

DRsp Nr. 2007/9503

Prognose des vorübergehenden Mehrbedarfs bei Sachgrundbefristung

1. Der Sachgrund des vorübergehenden Mehrbedarfs erfordert eine Prognose des Arbeitgebers, die zur Zeit des Vertragsschlusses aufgrund konkreter Umstände mit hinreichender Sicherheit darauf schließen lässt, dass für die Beschäftigung des Arbeitnehmers über das vereinbarte Vertragsende hinaus kein Bedarf mehr besteht. 2. Solange nach gesicherten Erkenntnissen und Regeln objektiv vorhandene Daten verwertet werden, ist die Prognose selbst nicht willkürlich und noch mit hinreichender Sicherheit erstellt; die Grenze ist erst dort überschritten, wo anstelle der auf die vorhandenen Daten gestützten Prognose eine rein subjektiv gefärbte Spekulation tritt.

Normenkette:

KSchG § 1 Abs. 2 ; TzBfG § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten um die Zulässigkeit einer im Anschluss-Arbeitsvertrag vom 18.06.2002 vereinbarten Sachgrundbefristung zum 31.12.2005 gemäß § 14 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (im Folgenden: TzBfG).