Der Antrag auf Berichtigung der Niederschrift wird abgelehnt.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I.
In der mündlichen Verhandlung vom 28. Juni 2022 wurde wie aus der Niederschrift ersichtlich verhandelt und abschließend in der Rechtssache ein Urteil gesprochen.
Mit Schreiben vom 02.10.2022 beantragte die Klägerin Berichtigung der Niederschrift vom 28.06.2022. In die Niederschrift aufzunehmen sei, dass der Vorsitzende im Anschluss an die Urteilsverkündigung gesagt habe: "Über die in der heutigen Verhandlung gestellten verfahrensrechtlichen Anträge wird sich der Senat im Rahmen der Abfassung der schriftlichen Urteilsgründe eine Meinung bilden." Dem Schreiben beigefügt war eine eidessstattliche Versicherung des in der mündlichen Verhandlung anwesenden Unterbevollmächtigten der Bevollmächtigten der Klägerin, dass eine solche Äußerung erfolgt sei.
II.
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