A. Im dem Unternehmen der beteiligten Arbeitgeberin bestehen ein Gesamtbetriebsrat (Antragsteller) und ein Wirtschaftsausschuß. Die Beteiligten streiten darüber, ob der Wirtschaftsausschuß, hilfsweise der Gesamtbetriebsrat zu den Sitzungen des Wirtschaftsausschusses zusätzlich zu dessen Mitgliedern ein freigestelltes Gesamtbetriebsratsmitglied als Protokollführer hinzuziehen darf.
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