LAG Schleswig-Holstein - Beschluss vom 10.07.2008
1 Ta 35/08
Normen:
ZPO § 115 ;
Vorinstanzen:
ArbG Neumünster, vom 25.01.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 1561 a/07

Prozesskostenhilfe - Bewilligungsverfahren; besondere Belastungen; Tilgungsleistungen beim eigen genutzten Eigenheim; Mietkauf

LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 10.07.2008 - Aktenzeichen 1 Ta 35/08

DRsp Nr. 2008/19985

Prozesskostenhilfe - Bewilligungsverfahren; besondere Belastungen; Tilgungsleistungen beim eigen genutzten Eigenheim; Mietkauf

»1. Tilgungsleistungen für ein selbst genutztes Eigenheim oder eine selbst genutzte Eigentumswohnung sind bis zur Höhe der Aufwendungen für eine angemessene Mietwohnung als Kosten der Unterkunft (§ 115 Abs1 S. 3 Nr. 3 ZPO zu berücksichtigen (im Anschluss BSG, 18.06.2008 - B 14 AS 55/07) 2. Entsprechendes gilt für die Aufwendungen im Rahmen eines Mietkaufvertrages.«

Normenkette:

ZPO § 115 ;

Gründe:

I.

Der Kläger/Beschwerdeführer hat am 10.12.2007 Kündigungsschutzklage erhoben und einen Weiterbeschäftigungsantrag gestellt und zugleich beantragt, ihm hierfür Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt E. ohne Anordnung von einer Ratenzahlung zu bewilligen. Er hat zugleich eine Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nebst Belegen eingereicht, u.a. Kopien der S. 1 und 2 eines Entwurfes eines Mietkaufvertrages über ein von ihm nach Übergabe selbst bewohntes Reiheneigenheim.