LAG Schleswig-Holstein - Beschluss vom 15.12.2006
1 Ta 128/06
Normen:
ZPO § 81 ; ZPO § 120 Abs. 4 ; ZPO § 172 Abs. 1 ;
Vorinstanzen:
ArbG Elmshorn, vom 21.04.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 324 c/04

Prozesskostenhilfe, Aufhebung der Bewilligung der PKH, Nachprüfungsverfahren, Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse, Stellungnahme, Zustellung, Prozessbevollmächtigter, Zurückweisung an das Arbeitsgericht

LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 15.12.2006 - Aktenzeichen 1 Ta 128/06

DRsp Nr. 2007/5911

Prozesskostenhilfe, Aufhebung der Bewilligung der PKH, Nachprüfungsverfahren, Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse, Stellungnahme, Zustellung, Prozessbevollmächtigter, Zurückweisung an das Arbeitsgericht

Normenkette:

ZPO § 81 ; ZPO § 120 Abs. 4 ; ZPO § 172 Abs. 1 ;

Gründe:

I.

Gegenstand des Beschwerdeverfahrens ist die Aufhebung der Prozesskostenhilfebewilligung im Nachprüfungsverfahren.

Das Arbeitsgericht Elmshorn hat durch Beschluss vom 31.08.2004 der Beschwerdeführerin für die erste Instanz Prozesskostenhilfe ohne Zahlungsbestimmung bewilligt und Rechtsanwalt J... beigeordnet. In seiner Sitzung am 13.01.2005 hat auch das Landesarbeitsgericht für das Berufungsverfahren entsprechend Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlung unter Beiordnung von Rechtsanwalt J... bewilligt.