Auf die sofortige Beschwerde der Klägerin wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Leipzig vom 24.4.2023
abgeändert
und der Klägerin für den ersten Rechtszug Prozesskostenhilfe ohne Anordnung monatlicher Raten unter Beiordnung von Rechtsanwältin ... auch insoweit bewilligt, als Abgeltung eines Anspruchs auf 24 Werktage Urlaub aus dem Jahr 2022 in Höhe von 1.833,23 € brutto geltend gemacht wird.
I.
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