Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Landshut vom 06. Mai 2013 wird zurückgewiesen.
I.
Zwischen den Beteiligten ist in der Hauptsache ein Anspruch auf Arbeitslosengeld streitig. Vorliegend ist über die Frage der Bewilligung von Prozesskostenhilfe vor dem Sozialgericht Landshut im Verfahren Az.:
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|