Die Beschwerde der Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 9. November 2011 - 10 Sa 912/10 - wird zurückgewiesen.
Die Beklagte hat die Kosten der Beschwerde zu tragen.
Die auf eine Divergenz gestützte Beschwerde der Beklagten hat keinen Erfolg.
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