BSG - Urteil vom 30.10.1997
13 RJ 49/97
Normen:
RVO § 1246 Abs. 2 S. 2, § 1247 Abs. 2 ; SGG § 103 ;
Fundstellen:
DB 1999 Beil. 11, 7

Prüfung des Vorliegens von Erwerbsunfähigkeit eines auf alle Tätigkeiten des allgemeinen Arbeitsmarktes verweisbaren Bauwerkers, Ermittlungsermessen des Richters

BSG, Urteil vom 30.10.1997 - Aktenzeichen 13 RJ 49/97

DRsp Nr. 1998/4676

Prüfung des Vorliegens von Erwerbsunfähigkeit eines auf alle Tätigkeiten des allgemeinen Arbeitsmarktes verweisbaren Bauwerkers, Ermittlungsermessen des Richters

1. Die Frage, ob im konkreten Fall eine Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen oder eine schwere spezifische Leistungsbehinderung anzunehmen ist, kann nur unter Berücksichtigung der tatsächlichen Verhältnisse der Arbeitswelt, insbesondere auch der dort an Arbeitnehmer gestellten Anforderungen, zutreffend beantwortet werden.2. Wie sich der Richter die jeweils erforderliche Tatsachenkenntnis verschafft, liegt in seinem Ermittlungsermessen (vgl. § 103 SGG). Angesichts des (noch) unzulänglichen Gesamtüberblicks über typische Anforderungen ungelernter Verrichtungen ist ihm dabei ein weiter Freiraum für Einschätzungen zuzugestehen. Gleichwohl muß aus rechtsstaatlichen Gründen ein Mindestmaß an Berechenbarkeit und Nachvollziehbarkeit der Entscheidung gesichert bleiben. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

RVO § 1246 Abs. 2 S. 2, § 1247 Abs. 2 ; SGG § 103 ;

Gründe:

I.

Der Kläger begehrt die Gewährung von Versichertenrente wegen Erwerbsunfähigkeit (EU), hilfsweise wegen Berufsunfähigkeit (BU).