LSG Nordrhein-Westfalen - Urteil vom 01.12.2014
L 19 AS 1860/14
Normen:
SGB II § 12 Abs. 1; SGB II § 12 Abs. 3 S. 1 Nr. 6; SGB II § 26; SGB II § 7 Abs. 1 S. 1 Nr. 3; SGB II § 9; BauGB § 194; SGB II § 12 Abs. 4 S. 1;
Vorinstanzen:
SG Gelsenkirchen, vom 30.07.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 33 AS 2938/13

Prüfung eines Anspruchs auf Zahlung von ALG II bei Vorhandensein einer selbstgenutzten Eigentumswohnung mit einem Substanzwert von 188.000 Euro und einer Wohnfläche von 118 qmErmittlung des Verkehrswerts einer Eigentumswohnung nach dem allgemeinen ErtragswertverfahrenSelbstgenutzte Eigentumswohnung als verwertbares Vermögen i.S.v. § 12 Abs. 1 SGB IIBerechnung und Gegenüberstellung von Verkaufserlös und Substanzwert der EigentumswohnungPrüfung der Wirtschaftlichkeit der Verwertung einer Immobilie

LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 01.12.2014 - Aktenzeichen L 19 AS 1860/14

DRsp Nr. 2015/1445

Prüfung eines Anspruchs auf Zahlung von ALG II bei Vorhandensein einer selbstgenutzten Eigentumswohnung mit einem Substanzwert von 188.000 Euro und einer Wohnfläche von 118 qm Ermittlung des Verkehrswerts einer Eigentumswohnung nach dem allgemeinen Ertragswertverfahren Selbstgenutzte Eigentumswohnung als verwertbares Vermögen i.S.v. § 12 Abs. 1 SGB II Berechnung und Gegenüberstellung von Verkaufserlös und Substanzwert der Eigentumswohnung Prüfung der Wirtschaftlichkeit der Verwertung einer Immobilie

Ein durch die Verwertung seiner Eigentumswohnung durch Verkauf nach Abzug des Wohnwerts verbleibender Verlust von 14.565,86 EUR, d. h. von ca. 7,7 % ist vom Hilfebedürftigen hinzunehmen.

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Gelsenkirchen vom 30.07.2014 wird zurückgewiesen. Kosten sind nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen

Normenkette:

SGB II § 12 Abs. 1; SGB II § 12 Abs. 3 S. 1 Nr. 6; SGB II § 26; SGB II § 7 Abs. 1 S. 1 Nr. 3; SGB II § 9; BauGB § 194; SGB II § 12 Abs. 4 S. 1;

Tatbestand

Die Klägerin begehrt die Zahlung von Arbeitslosengeld II (ALG II) für die Zeit vom 01.10.2013 bis zum 31.03.2014.