I. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Brandenburg a. d. H. vom 7. Februar 2018 -
II. Die Kosten des Rechtsstreits trägt das beklagte Amt.
III. Der Gebührenwert des Berufungsverfahrens wird auf 14.865,00 EUR festgesetzt.
IV. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten Änderungskündigung zum 31. März 2018 bezüglich der Reduzierung der Arbeitszeit von 40 auf 20 Wochenstunden.
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