LAG Düsseldorf - Urteil vom 02.02.2006
11 (7) Sa 687/05
Normen:
BetrAVG § 1 (Ablösung) ;
Vorinstanzen:
ArbG Essen, vom 15.04.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 4228/04

Prüfungsmaßstab bei Eingriff in Versorgungsanwartschaften durch Umstellung monatlicher Rentenleistung auf Kapitalleistung

LAG Düsseldorf, Urteil vom 02.02.2006 - Aktenzeichen 11 (7) Sa 687/05

DRsp Nr. 2006/19709

Prüfungsmaßstab bei Eingriff in Versorgungsanwartschaften durch Umstellung monatlicher Rentenleistung auf Kapitalleistung

»Art und Umfang des Eingriffs in Versorgungsanwartschaften, die sich aus einer in einer Betriebsvereinbarung enthaltenen Rentenzusage mit monatlicher Rentenleistung ergeben, durch eine mittels Betriebsvereinbarung erfolgte Umstellung auf Kapitalleistungen sind ausschließlich am Verhältnismäßigkeitsgrundsatz und Vertrauensschutz zu messen mit der Folge, dass die konkrete Änderung der Versorgungsordnung eine angemessene Reaktion auf einen bestimmten sachlichen Grund darstellen muss (im Anschluss an BAG 21.11.2000 - 3 AZR 91/00 - EzA § 1 BetrAVG Ablösung Nr. 26).«

Normenkette:

BetrAVG § 1 (Ablösung) ;

Tatbestand:

In zweiter Instanz streiten die Parteien noch über den Wert einer Versorgungsanwartschaft der Klägerin zum Stichtag 31.12.2002.

Die Beklagte betreibt zahlreiche Warenhäuser im gesamten Bundesgebiet. Die am 10.04.1948 geborene Klägerin ist seit dem 01.10.1971 bei der Beklagten beschäftigt und zur Zeit als Abteilungsleiterin in einer Niederlassung in I. tätig.