In zweiter Instanz streiten die Parteien noch über den Wert einer Versorgungsanwartschaft der Klägerin zum Stichtag 31.12.2002.
Die Beklagte betreibt zahlreiche Warenhäuser im gesamten Bundesgebiet. Die am 10.04.1948 geborene Klägerin ist seit dem 01.10.1971 bei der Beklagten beschäftigt und zur Zeit als Abteilungsleiterin in einer Niederlassung in I. tätig.
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