LAG Hamm, vom 19.09.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 7 Sa 863/03
ArbG Siegen, vom 11.04.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 1667/02
Recht der Wettbewerbsverbote - Fehlende Übergabe der Urkunde; Karenzentschädigung bei Arbeitsunfähigkeit; Wirksamkeit und Auslegung eines Wettbewerbsverbots
BAG, Urteil vom 23.11.2004 - Aktenzeichen 9 AZR 595/03
DRsp Nr. 2005/3228
Recht der Wettbewerbsverbote - Fehlende Übergabe der Urkunde; Karenzentschädigung bei Arbeitsunfähigkeit; Wirksamkeit und Auslegung eines Wettbewerbsverbots
»1. Unterbleibt die in § 74 Abs. 1HGB vorgesehene Übergabe der Originalurkunde über ein vertraglich vereinbartes Wettbewerbsverbot, hindert dies den Arbeitnehmer nicht daran, sich auf das Wettbewerbsverbot zu berufen, soweit die dort ebenfalls vorgesehene Schriftform eingehalten ist.2. Die Pflicht zur Zahlung einer Karenzentschädigung entfällt nicht deshalb, weil der Arbeitnehmer arbeitsunfähig ist.«
Orientierungssätze:1. Nach § 74 Abs. 1HGB ist ein Wettbewerbsverbot nicht nur schriftlich abzuschließen, sondern "bedarf" auch der Übergabe der Originalurkunde an den Arbeitnehmer. Das steht dem Recht des Arbeitnehmers, sich auf das Wettbewerbsverbot zu berufen, auch dann nicht entgegen, wenn die Übergabe unterblieben ist. Die Bestimmung enthält keine Formvorschrift (§ 125 Satz 1 BGB), sondern lediglich eine Dokumentationsregelung. Auch ihr Zweck gebietet keine andere Auslegung.
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