Auf die Beschwerde des Betriebsrats wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Karlsruhe vom 14.04.2015, Az.
Der Arbeitgeber wird verpflichtet, das Zustimmungsersetzungsverfahren zur beabsichtigten Eingruppierung des Mitarbeiters S. einzuleiten.
2.Die weitergehende Beschwerde des Betriebsrats wird zurückgewiesen.
3.Die Rechtsbeschwerde wird für beide Beteiligte zugelassen.
I.
Die Beteiligten streiten im vorliegenden arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren über die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats im Zusammenhang mit der Beschäftigung des Arbeitnehmers S. beim Antragsteller.
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