LAG Köln - Urteil vom 04.09.2015
10 Sa 176/15
Normen:
BGB §§ 611 ff.;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 09.12.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 12 Ca 10354/13

Rechtliche Einordnung einer Vereinbarung zwischen einem V-Mann und Polizeibehörden

LAG Köln, Urteil vom 04.09.2015 - Aktenzeichen 10 Sa 176/15

DRsp Nr. 2016/4404

Rechtliche Einordnung einer Vereinbarung zwischen einem V-Mann und Polizeibehörden

Zur Abgrenzung von Arbeitnehmereigenschaft und freier Mitarbeit.

Rechtliche Grundlage für die Beziehung zwischen einer Vertrauensperson und einer Ermittlungsbehörde ist ein zivilrechtlicher Vertrag, der auf die Beschaffung von nachrichtendienstlich relevanten Erkenntnissen gerichtet ist, für welche die Vertrauensperson als freier Mitarbeiter auf Honorarbasis entlohnt wird. Eine solche Vereinbarung ist rechtlich nicht als Arbeitsverhältnis einzuordnen, da es an der Weisungsgebundenheit in zeitlicher und fachlicher Hinsicht fehlt.

Tenor

1.

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 09.12.2014- 12 Ca 10354/13 - wird zurückgewiesen.

2.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.

3.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

BGB §§ 611 ff.;

Tatbestand

Die Parteien streiten - soweit berufungsrelevant - um die Beendigung des Vertragsverhältnisses der Parteien und hierbei insbesondere um den Status des Klägers als Arbeitnehmer der Beklagten sowie um die Weiterbeschäftigung des Klägers bis zum rechtskräftigen Abschluss des vorliegenden Verfahrens.

1. 2. 3. 4. 1. 2. 3.