Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Lübeck vom 20. März 2015 wird zurückgewiesen. Kosten sind nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Kläger wendet sich gegen eine von der Beklagten vorgenommene Rückforderung und Aufrechnung in Höhe von 2.382,51 EUR.
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