LSG Schleswig-Holstein - Urteil vom 11.07.2017
L 7 R 91/15
Normen:
SGB I § 51 Abs. 2; SGB I § 52; SGB X § 44; SGB X § 50 Abs. 1;
Vorinstanzen:
SG Lübeck, vom 20.03.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 41 R 34/11

Rechtmäßigkeit der Aufrechnung zu Unrecht gezahlter Rentenleistungen mit einem Rentennachzahlungsanspruch aus einem neuen Leistungsfall

LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 11.07.2017 - Aktenzeichen L 7 R 91/15

DRsp Nr. 2019/1968

Rechtmäßigkeit der Aufrechnung zu Unrecht gezahlter Rentenleistungen mit einem Rentennachzahlungsanspruch aus einem neuen Leistungsfall

Der Rentenversicherungsträger ist berechtigt, eine Erstattungsforderung nach rechtskräftiger Aufhebung der Bewilligung einer Erwerbsunfähigkeitsrente mit der Nachzahlung aus einer Rentenbewilligung mit einem neuen Leistungsfall zu verrechnen.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Lübeck vom 20. März 2015 wird zurückgewiesen. Kosten sind nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGB I § 51 Abs. 2; SGB I § 52; SGB X § 44; SGB X § 50 Abs. 1;

Tatbestand

Der Kläger wendet sich gegen eine von der Beklagten vorgenommene Rückforderung und Aufrechnung in Höhe von 2.382,51 EUR.