Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts München vom 30. Juni 2014 wird zurückgewiesen.
II.Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
III.Der Streitwert wird für das Klage- und Berufungsverfahren auf jeweils 75,00 Euro festgesetzt.
IV.Die Revision wird zugelassen.
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